Eigentlich hätte Elizabeth Holmes, die ehemalige Geschäftsführerin des Bluttestunternehmens Theranos, schon Ende April eine elfjährige Haftstrafe antreten müssen. Tat sie aber nicht. Die gefallene Selfmade-Milliardärin beantragte zwei Tage vor Vollzug beim neunten US-Berufungsgericht die Aussetzung ihrer Strafe, solange ihre Appellation gegen die Verurteilung wegen Betrugs läuft. Ihrem Wunsch wurde aber nicht stattgegeben, und der Richter setzte einen neuen Termin für Holmes‘ Haftantritt fest.
Erfahren Sie hier die ganze Geschichte über den kometenhaften Aufstieg und rapiden Fall der Theranos-Gründerin, wann die Ex-Milliardärin nun endgültig ins Gefängnis geht und wie viele Millionen sie für Entschädigungszahlungen hinblättern muss.